Fachdienst gesetzliche Betreuung


Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für ihn einen gesetzlichen Betreuer. 




 

Mittlerweile können wir auf 25 Jahre Erfahrung in der Führung gesetzlicher 
Betreuungen nach § 1896 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zurückblicken. 




 

Der Tätigkeitsbereich liegt in den Amtsgerichtsbezirken Köln und Umgebung.

Betreuungsbüro Frank Röhrig: ambulant betreutes Wohnen und gesetzliche Betreuung

Heinz-Kühn-Str. 41, 51067 Köln, Tel. 0221/9952893, Fax 0221/16852882


Frank Röhrig (Geschäftsführer und Inhaber)
gesetzlicher Betreuer, Diplom-Sozialpädagoge, Psychotherapie (HPG)