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Das Betreuungsbüro ist ein freier und unabhängiger Träger und bietet Ambulant Betreutes Wohnen (BEWO) für behinderte Menschen an.
Bis 2019 war die Eingliederungshilfe weitgehend im SGB XII geregelt und war dort Teil des sozialen Fürsorgerechts. Diese Verortung wurde vielfach kritisiert, unter anderem weil die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen nicht immer gewährleistet war. Mit dem im Dezember 2016 beschlossenen Bundesteilhabegesetz nahm der Gesetzgeber die Eingliederungshilfe stufenweise aus dem Fürsorgerecht heraus und überführte sie in ein eigenständiges Leistungssystem im SGB IX, das in diesem Zusammenhang weitgehend neu gefasst wurde. Der Prozess ist mit dem Inkrafttreten des neu gefassten 2. Teils des SGB IX zum 1. Januar 2020 abgeschlossen; die bis dahin maßgeblichen Bestimmungen der § 53 ff. SGB XII sind seitdem außer Kraft.
Berechtigt, Leistungen der Eingliederungshilfe zu beziehen, sind Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 99 SGB IX). Das gilt grundsätzlich auch für Ausländer, die sich tatsächlich im Inland aufhalten, soweit sie nicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen – für sie ist § 6 AsylbLG maßgeblich – oder mit dem Ziel eingereist sind, Eingliederungshilfeleistungen zu beziehen (§ 100 SGB IX). Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sind abgesehen von wenigen eng gefassten Ausnahmen nicht leistungsberechtigt (§ 101 SGB IX).
Vom Landschaftsverband Rheinland sind wir als Leistungserbringer anerkannt.
Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung in der Arbeit mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen, mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie ausgezeichnete Kenntnis der
sozialen Institutionen und Kooperationspartner im Bereich.
Die Fallarbeit findet in einer externen Supervision statt.
Wir vereinbaren Hausbesuche und bieten eine Sprechstunde im Büro an. Wir sind während der üblichen Dienstzeiten telefonisch erreichbar und zuverlässige Ansprechpartner für verschiedenste
Anliegen.
Wir helfen bei der Erstellung des Hilfeplans und bei der Antragstellung auf Kostenübernahme des
Ambulant Betreuten Wohnens beim Landschaftsverband Rheinland.
Das Ambulant Betreute Wohnen (BEWO) ist ein Angebot für Menschen, die als Folge von Krankheit oder Behinderung Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen suchen.
Wir bieten ein individuell ausgerichtetes Betreuungskonzept, dass eine möglichst eigenständige Lebensführung eröffnen soll
Sie werden aktiv – gemäß den vorhandenen Fähigkeiten – einbezogen. Wir bevormunden nicht, sondern bemühen uns, Ihre Wünsche und Bedürfnisse kennenzulernen und bei der Befriedigung und Umsetzung
unterstützend tätig zu sein.
Unsere Hilfen bestehen aus
Beratung. Begleitung. Betreuung.